Ausbilder für Gefahrgutfahrer
Für den Transport gefährlicher Güter wurden internationale Regelwerke geschaffen, damit der Gefahrguttransport über den Straßen-, Schienen-, Luft- oder über den Seeverkehr sicher gewährleistet werden kann.
Diese internationale Regelwerke werden durch nationale Regelwerke ergänzt. Die Vorschriften beinhalten Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten.
In diesem intensiv Kurs wird die nötige Fachkompetenz vermittelt, um Gefahrgutrechtliche Sachverhalte zu erklären. Ziel ist es den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Personen die mit Gefahrgut zu tun haben auszubilden.
Voraussetzung: Mindestalter 21 Jahre; im Besitz der Ausbildereigungsprüfung, die Gefahrgutbescheinigung Basiskurs und den Aufbauklassen, sowie die Bescheinigung Gefahrgutbeauftragte Straße.
Anmeldungen zum Ausbilder für Gefahrgutfahrer ausschließlich über unser Online-Kontaktformular!
Unterweisung nach ArbSchG §12
Alle Verkehrsträger ADR/RID/ADN/IMDG-Code Kapitel 1.3
Wir bieten auch die Unterweisung nach ArbSchG §12 an.
Anmeldungen für die Unterweisung nach ArbSchG §12 ausschließlich über unser Online-Kontaktformular!