Unterweisung nach ArbSchG §12

Alle Verkehrsträger ADR/RID/ADN/IMDG-Code Kapitel 1.3

Für den Transport gefährlicher Güter wurden internationale Regelwerke geschaffen, damit der Gefahrguttransport über den Straßen-, Schienen-, Luft- oder über den Seeverkehr sicher gewährleistet werden kann.

Diese internationale Regelwerke werden durch nationale Regelwerke ergänzt. Die Vorschriften beinhalten Zuständigkeiten, Pflichten und Ordnungswidrigkeiten.

In diesem intensiv Kurs wird die nötige Fachkompetenz vermittelt, um Gefahrgutrechtliche Sachverhalte zu erklären.

Termine Unterweisung nach ArbSchG §12

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