Gefahrgutbeauftragte

ADR Abschnitt 1.8.3

Betriebe, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten in der GGVSEB zugewiesen sind, müssen unter Umständen einen Gefahrgutbeauftragten/Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Grundlage dieser Bestimmungen ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Unternehmen die von dieser Verordnung befreit sind, werden in §2 der GBV aufgeführt.

Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und der Menge der zu befördernden Güter. Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter beauftragt werden. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen. Der Name des oder der Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben und muss auf verlangen der zuständigen Behörde mit geteilt werden.

Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis für den entsprechenden Verkehrsträger besitzen. Dieser Schulungsnachweis kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer anschließenden Prüfung erworben und durch das Bestehen einer Verlängerungsprüfung jeweils wieder um 5 Jahre verlängert werden.

Diese Verlängerungsprüfung ist ohne Schulung möglich und kann bereits ein Jahr vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit absolviert werden. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der Bescheinigung gültig. Dennoch bietet Die Gefahrgutschule Schindele eine Fortbildung Schulung an, um die Teilnehmer auf die Neuerung im ADR hinzuweisen.

Anmeldungen für den Kurs für Gefahrgutbeauftragte ausschließlich über unser Online-Anmeldeformular!

Dauer des Kurses

3 Tage Grundlehrgang

(Optional: 1 Tag für jeden weiteren Vekehrsträger)

2 Tage Verlängerung

Prüfung

Alle 5 Jahre muss der Kurs erneuert werden

Preis für den Kurs

Grundlehrgang 880 € Verlängerung: 520 €

zzgl. 140 € IHK-Prüfungsgebühren

Termine Gefahrgutbeauftragte (Grundkurs)

Termine für die Verlängerung finden Sie weiter unten!

MonatDatum & Uhrzeit
FebruarFebruar GB-S 230225
Montag, den 13.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag, den 14.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch, den 15.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag, den 16.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 17.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 25.02.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK
AugustAugust GB-S 230812
Montag, den 31.07.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag, den 01.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch, den 02.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag, den 03.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 04.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 12.08.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK
NovemberNovember GB-S 231209
Montag, den 27.11.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag, den 28.11.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch, den 29.11.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag, den 30.11.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 01.12.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 09.12.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK

Termine Verlängerung

MonatDatum & Uhrzeit
FebruarFebruar GB-V 230225
Donnerstag, den 16.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 17.02.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 25.02.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK
AugustAugust GB-V 230812
Donnerstag, den 03.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 04.08.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 12.08.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK
NovemberNovember GB-V 230812
Donnerstag, den 30.11.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Freitag, den 01.12.2023 von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr (Prüfungsvorbereitung)
Samstag, den 09.12.2023 ab 16.30 Uhr Prüfung durch die IHK

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