Gefahrgutbeauftragte
Betriebe, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten in der GGVSEB zugewiesen sind, müssen unter Umständen einen Gefahrgutbeauftragten/Sicherheitsbeauftragten bestimmen. Grundlage dieser Bestimmungen ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Unternehmen die von dieser Verordnung befreit sind, werden in §2 der GBV aufgeführt.
Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und der Menge der zu befördernden Güter. Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter beauftragt werden. Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen. Der Name des oder der Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern des Unternehmens schriftlich bekannt zu geben und muss auf verlangen der zuständigen Behörde mit geteilt werden.
Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis für den entsprechenden Verkehrsträger besitzen. Dieser Schulungsnachweis kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer anschließenden Prüfung erworben und durch das Bestehen einer Verlängerungsprüfung jeweils wieder um 5 Jahre verlängert werden.
Diese Verlängerungsprüfung ist ohne Schulung möglich und kann bereits ein Jahr vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit absolviert werden. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der Bescheinigung gültig. Dennoch bietet Die Gefahrgutschule Schindele eine Fortbildungschulung an, um die Teilnehmer auf die Neuerung im ADR und IMDG-Code hinzuweisen.
Anmeldungen für den Kurs für Gefahrgutbeauftragte ausschließlich über unser Online-Anmeldeformular!
Dauer des Kurses
Grundlehrgang:
Online-Veranstaltung: 5 Tage
Präsensveranstaltung: 3 Tage
Jeder weitere Verkehrsträger:
Online-Veranstaltung: 2 Tage
Präsensveranstaltung: 1 Tag
Verlängerungsschulung:
1 Tag je Verkehrsträger
Prüfung:
Nach spätestens 5 Jahre muss der Prüfungsnachweis verlängert werden
Preis für den Kurs
Onlineveranstaltung:
Grundlehrgang Straße 850 € ohne Lehrmittel
optional Seeverkehr 390 € ohne Lehrmittel
Kombikurs Straße und See 1050 € ohne Lehrmittel
Verlängerung Straße oder See je 350 € ohne Lehrmittel
Präsensveranstaltung:
Grundlehrgang Straße 950 € inkl. Lehrmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
optional Seeverkehr 570 € inkl. Lehrmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
Kombikurs Straße und See 1330 € inkl. Lehrmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
Verlängerung Straße : 460 € inkl. Lehrmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
Verlängerung See: 520 € inkl. Lehrmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
zzgl. 150 € IHK-Prüfungsgebühren je Prüfung, sofern Prüfung im Hause abgehalten wird.