Auffrischungsschulung

Nach ADR Kapitel 8.2

Eine ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Um eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erreichen, muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung anschließender IHK-Prüfung absolvieren. In der Auffrischungsschulung werden die technischen, rechtlichen und stoffbezogenen Neuerungen vermittelt, die seit dem letzten Lehrgangsbesuch eine Rolle spielen. Diese Auffrischungsschulung kann der Gefahrgutfahrer bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung besuchen. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung gültig.

(Kein Laufzeitverlust; d.h. Gültigkeitsdatum + 5 Jahre).

Eine Verlängerung der ADR-Bescheinigung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht möglich! In diesem Fall muss der Fahrzeugführer erneut einen Basiskurs besuchen und die Prüfung bestehen.

Zukünftig wird die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV) als  Modul angerechnet. 

Anmeldungen für die Auffrischungsschulung ausschließlich über unser Online-Anmeldeformular!

Dauer des Kurses

1,5 Tage: 8 UE a 45 min Theorie / 4 UE a 45 min Praxis

Prüfung

Alle 5 Jahre muss der Kurs erneuert werden

Preis für den Kurs

250,- € inkl. Lernmittel

zzgl. 70 € IHK-Prüfungsgebühren

Termine für die Auffrischungsschulung

MonatDatum & Uhrzeit
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
September
OktoberOktober Fb 241026
Freitag, den 25.10.2024 von 19.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, den 26.10.2024 von 8.00 bis 16.00 Uhr mit anschließender Prüfung durch die IHK.
NovemberNovember Fb 241123
Freitag, den 22.11.2024 von 19.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, den 23.11.2024 von 8.00 bis 16.00 Uhr mit anschließender Prüfung durch die IHK.
DezemberDezember Fb 241224
Freitag, den 20.12.2024 von 19.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, den 21.12.2024 von 8.00 bis 16.00 Uhr mit anschließender Prüfung durch die IHK.

Online Anmeldung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus!