Auffrischungsschulung
Nach ADR Kapitel 8.2
Eine ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Um eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erreichen, muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung anschließender IHK-Prüfung absolvieren. In der Auffrischungsschulung werden die technischen, rechtlichen und stoffbezogenen Neuerungen vermittelt, die seit dem letzten Lehrgangsbesuch eine Rolle spielen. Gefahrgutfahrer können die Auffrischungsschulung bis zu 12 Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ihrer ADR-Bescheinigung absolvieren. Die Verlängerung wird dann ab dem Gültigkeitsdatum der Bescheinigung gültig.
(Kein Laufzeitverlust; d.h. Gültigkeitsdatum + 5 Jahre).
Eine Verlängerung der ADR-Bescheinigung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht möglich! In diesem Fall muss der Fahrzeugführer erneut einen Basiskurs besuchen und die Prüfung bestehen.
Zukünftig wird die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV) als Modul angerechnet.
Anmeldungen für die Auffrischungsschulung ausschließlich über unser Online-Anmeldeformular!
Dauer des Kurses
1,5 Tage: 8 UE a 45 min Theorie / 4 UE a 45 min Praxis
Prüfung
Alle 5 Jahre muss der Kurs erneuert werden
Preis für den Kurs
260,- € inkl. Lernmittel, Frühstück, Kaffee und Mineralwasser
zzgl. 80 € IHK-Prüfungsgebühren

