Auffrischungsschulung
Nach ADR Kapitel 8.2
Eine ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre lang gültig. Um eine Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erreichen, muss der Fahrer eine Auffrischungsschulung anschließender IHK-Prüfung absolvieren. In der Auffrischungsschulung werden die technischen, rechtlichen und stoffbezogenen Neuerungen vermittelt, die seit dem letzten Lehrgangsbesuch eine Rolle spielen. Diese Auffrischungsschulung kann der Gefahrgutfahrer bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung besuchen. Die Verlängerung wird dann ab dem Ablaufdatum der ADR-Bescheinigung gültig.
(Kein Laufzeitverlust; d.h. Gültigkeitsdatum + 5 Jahre).
Eine Verlängerung der ADR-Bescheinigung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums ist nicht möglich! In diesem Fall muss der Fahrzeugführer erneut einen Basiskurs besuchen und die Prüfung bestehen.
Zukünftig wird die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach der Berufskraftfahrer-Qualifikation-Verordnung (BKrFQV) als Modul angerechnet.
Anmeldungen für die Auffrischungsschulung ausschließlich über unser Online-Anmeldeformular!
Dauer des Kurses
1,5 Tage: 8 UE a 45 min Theorie / 4 UE a 45 min Praxis
Prüfung
Alle 5 Jahre muss der Kurs erneuert werden
Preis für den Kurs
250,- € inkl. Lernmittel
zzgl. 70 € IHK-Prüfungsgebühren