Täglich werden wir mit den verschiedensten Gefahrgütern konfrontiert sei es im Haushalt, in der Freizeit oder im Berufsleben.

Gefahrgüter -im festen, flüssigen oder im gasförmigen Zustand- können die unterschiedlichsten Gefahren in sich bergen.

Es sind Stoffe und Gegenstände von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen und Tiere und andere Sachen ausgehen können.

Was eventuell in kleiner Menge unscheinbar aussieht kann bei unsachgemäßer Handhabung zu einer tödlichen Gefahr für Mensch und Tier werden, Umwelt und Sachgüter können auf Dauer geschädigt werden, deshalb hat der Gesetzgeber  Gesetze und Verordnungen erlassen, die auf das Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (das ADR) zurückgreifen.

Die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (laut Gesetzgeber) nicht nur den Transport, sondern beginnt mit dem Verpacken, Verladen und Sichern,  Übernahme, dem Transport, eventueller zeitweiliger Aufenthalt durch Halten – Parken – Umladen, Entladen oder Übergabe und Auspacken.

Das Thema Gefahrgut ist umfangreicher als viele denken!